Was Angehörige am häufigsten fragen.
Neun Fragen, die im Erstgespräch häufig aufkommen. Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen individuell weiter.
01 Welche gesetzlichen Fristen muss ich als Erbe einer Waffe beachten?
Sie haben einen Monat ab Annahme der Erbschaft (bzw. ab Ablauf der Ausschlagungsfrist) Zeit, den Waffenbesitz bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen und — wenn Sie Waffen behalten möchten — die Erben-Waffenbesitzkarte zu beantragen (§ 20 WaffG). Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Lösung: Melden Sie sich frühzeitig bei uns — wir behalten alle Fristen im Blick und unterstützen Sie bei den nötigen Schritten.
02 Darf ich geerbte oder gefundene Waffen selbst transportieren?
Die Ausgangslage: Davon raten wir dringend ab. Ohne waffenrechtliche Erlaubnis bewegen Sie sich beim Transport schnell im strafbaren Bereich — nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (etwa der direkten, mit der Behörde abgestimmten Abgabe bei der Polizei) ist ein Transport zulässig.
Lösung: Bleiben Sie auf der sicheren Seite. Wir kommen zu Ihnen und sorgen für den gesetzeskonformen Abtransport.
03 Wie melde ich Waffe oder Munition bei der Behörde ab?
Die Abmeldung von Waffe oder Munition erfolgt über die zuständige Waffenbehörde und das Nationale Waffenregister (NWR). Für jede einzelne Schusswaffe muss der Verbleib nachvollziehbar dokumentiert werden, z. B. Überlassung an Berechtigte, Unbrauchbarmachung oder Vernichtung.
Wir übernehmen den kompletten Schriftverkehr mit Behörden auf Wunsch per Vollmacht. Sie erhalten für jede abgemeldete Waffe einen eindeutigen Nachweis — wichtig für Erbengemeinschaft, Nachlassgericht und spätere Rückfragen.
04 Darf ich Trophäen und Tierpräparate verkaufen?
Die Ausgangslage: Geweihe, Keilerwaffen und Präparate haben oft ideellen und materiellen Wert — aber bei vielen Arten greifen strenge Artenschutzregeln (CITES, Bundesnaturschutzgesetz). Ein privater Verkauf ohne gültige Papiere ist häufig illegal und wird empfindlich bestraft.
Lösung: Wir begutachten die Präparate fachmännisch, prüfen vorhandene Dokumente und kümmern uns um den legalen Verkauf wertvoller Stücke. Was nicht verwertbar ist, entsorgen wir diskret, respektvoll und fachgerecht.
05 Was mache ich mit alter Munition?
Die Ausgangslage: Munition gehört niemals in den Hausmüll — und der Besitz ohne Erwerbsberechtigung ist strafbar.
Lösung: Verwertbare Munition führen wir über berechtigte Partner der Verwertung zu, Altbestände werden fachgerecht und sicher entsorgt.
06 Wohin mit dem Waffenschrank?
Die Ausgangslage: Waffenschränke wiegen oft mehrere hundert Kilo und stellen Erben vor ein massives logistisches Problem.
Lösung: Genormte Tresore (ab Widerstandsgrad 0) kaufen wir an. Für alte A-/B-Schränke, die waffenrechtlich nicht mehr zulässig sind, rücken wir mit Spezialequipment an und entsorgen sie fachgerecht.
07 Ankauf oder Kommission — was bringt den besten Preis?
Beim Waffenverkauf gilt meist: Direktankauf bringt schnelle Auszahlung und Planungssicherheit, Kommissionsverkauf erzielt bei Sammlerwaffen oder hochwertigen Jagdwaffen oft höhere Preise, benötigt aber mehr Zeit.
Wir erstellen für jede Waffe eine realistische Bewertung mit Richtwert, Marktchancen und Zeitrahmen. So entscheiden Sie transparent zwischen sofortigem Ankauf und provisionsbasierter Kommission.
08 Bieten Sie die komplette Haushaltsauflösung für Jäger an?
Die Ausgangslage: Klassische Entrümpelungsfirmen dürfen nicht tätig werden, sobald Waffen oder Munition im Haus auftauchen — dann steht die Räumung still.
Lösung: Wir räumen das gesamte Objekt — vom Trophäenzimmer über den Waffenkeller bis zum Dachboden. Jede Leistung individuell: das ganze Haus oder nur der Hobbyraum. Diskret, rechtssicher, aus einer Hand.
09 Was passiert mit Eigenjagd, Wald oder Forstflächen?
Die Ausgangslage: Eigenjagden, Forst- und Landwirtschaftsflächen sind hochkomplexe Spezialimmobilien mit kleinem Käufermarkt.
Lösung: Hier spielen wir unsere Kernkompetenz aus: Als Immobilienprofis bewerten wir Ihre Eigenjagd oder Forstfläche marktgerecht und vermitteln sie über unser Makler-Netzwerk.